Rechtsabbiegen für Velos bei Rot (Basel-Stadt)

Im Rahmen des Pilotversuchs "velofreundliche Lichtsignalanlagen" hat der Kanton Basel-Stadt zwischen 2013 und 2016 an verschiedenen Standorten das Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrer erlaubt.

An 12 Versuchsstandorten testete das Amt für Mobilität das Rechtsabbiegen bei Rot. Während der rund zweijährigen Pilotphase wurde das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden beobachtet und erfasst. Während 550 Stunden wurden 6'000 Velofahrende gezählt, welche die neue Möglichkeit zum Rechtsabbiegen bei rotem Lichtsignal nutzten. Unfälle wurden im Zusammenhang mit dieser Pilotphase keine verzeichnet. Der Anteil Velofahrende, welche den Zufussgehenden keinen Vortritt gewährten, bewegt sich im Promille-Bereich. Ergänzend zum Rechtsabbiegen bei Rot wurde zudem an einem Standort eine Lichtsignalgesteuerte gleichzeitige "Fussgänger- und Velophase" getestet.

Die positiven Erfahrungen führten dazu, dass die Signalisation an den Pilotstandorten in Absprache mit dem Bundesamt für Strassen ASTRA bis auf Weiteres aufrecht erhalten bleibt. Lediglich bei zwei Standorten wird das Rechtsabbiegen bei Rot vorerst wieder aufgehoben, da sich gezeigt hat, dass die vorherrschenden Verkehrssituationen ohne bauliche Massnahmen nicht dafür geeignet sind.

Weitere Informationen zum Pilotprojekt finden Sie auf der Seite des Amtes für Mobilität des Kantons Basel-Stadt.